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BFSG: Muss mein Onlineshop barrierefrei sein?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wen es betrifft, welche Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt und was ein Shop konkret können muss.
Kim Daniel Geisthardt · Stand · 6 min Lesezeit
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt eine EU-Richtlinie um, den European Accessibility Act, und verpflichtet erstmals auch private Unternehmen dazu, bestimmte digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Für viele Shop-Betreiber kam das überraschend – dabei ist die Frage, ob man betroffen ist, in zwei Minuten geklärt.
Wen das Gesetz betrifft
Das BFSG gilt für „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“, die sich an Verbraucher richten. Gemeint ist alles, worüber online ein Vertrag zustande kommt:
- Onlineshops, die an Privatkunden verkaufen
- Buchungs- und Terminsysteme mit verbindlicher Buchung
- Websites, auf denen Verträge online abgeschlossen werden – etwa Mitgliedschaften oder Abos
Eine reine Firmenpräsentation ohne Bestell- oder Buchungsmöglichkeit fällt in der Regel nicht darunter. Ebenso wenig Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten – das sollte dann aber auch klar erkennbar sein.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Wer Dienstleistungen anbietet und ein Kleinstunternehmen ist, ist von den Pflichten ausgenommen. Das Gesetz versteht darunter Unternehmen mit
- weniger als zehn Beschäftigten und
- höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Wichtig: Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen wie einen Onlineshop, nicht aber für Hersteller bestimmter Produkte, etwa von Selbstbedienungsterminals oder E-Book-Readern.
Auch wenn Sie unter die Ausnahme fallen, lohnt sich der Blick auf das Thema. Ein Shop, den Menschen mit Sehschwäche, zitternden Händen oder Screenreader nicht bedienen können, verliert schlicht Kunden – und die meisten Verbesserungen helfen allen Besuchern und auch der Auffindbarkeit bei Google.
Was ein Shop konkret können muss
Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die im Kern auf die WCAG 2.1, Stufe AA verweist. Die wichtigsten Punkte in Alltagssprache:
- Kontraste: Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben. Hellgrau auf Weiß fällt durch.
- Tastatur: Vom Produkt bis zum Bestellabschluss muss alles ohne Maus erreichbar sein – mit sichtbarem Fokus.
- Bilder: Produktbilder und Symbole brauchen Alternativtexte, die ein Screenreader vorlesen kann.
- Formulare: Jedes Feld braucht eine echte Beschriftung, Fehler müssen verständlich benannt werden – nicht nur durch rote Farbe.
- Struktur: Saubere Überschriften, sinnvolle Linktexte statt „hier klicken“, die Seitensprache im Code hinterlegt.
- Vergrößerung: Bei 200 % Zoom darf nichts abgeschnitten werden oder übereinanderliegen.
Hinzu kommt eine Erklärung zur Barrierefreiheit: eine Seite, auf der Sie beschreiben, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde nennen.
Was bei Verstößen droht
Die Marktüberwachung der Länder kann Nachbesserung verlangen und im äußersten Fall das Angebot untersagen. Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. Daneben gelten Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände als möglich. Panik ist trotzdem ein schlechter Ratgeber: Wer die groben Barrieren beseitigt und das dokumentiert, steht deutlich besser da als jemand, der das Thema ignoriert.
So gehen Sie vor
- Betroffenheit klären: Verkaufen Sie online an Verbraucher? Haben Sie zehn oder mehr Beschäftigte oder mehr als zwei Millionen Euro Umsatz?
- Bestandsaufnahme: Lassen Sie Startseite, Produktseite und Bestellstrecke automatisch prüfen – das deckt die typischen Fehler auf.
- Von Hand nachtesten: Einmal nur mit der Tastatur bestellen. Das findet, was kein Automat findet.
- Beheben und dokumentieren: Erst die Bestellstrecke, dann den Rest. Zum Schluss die Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen.
Mit dem Werkzeug unten können Sie beides: erleben, wie sich Ihre Seite mit einer Seheinschränkung anfühlt, und sie auf typische Barrieren prüfen lassen.
Dieser Artikel gibt meine fachliche Einschätzung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.